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Cathy Hummels steht wegen unerlaubter Instagram-Werbung vor Geric

Der Prozess hat begonnen: Cathy Hummels wegen unerlaubter Werbung auf Instagram vor Gericht

Harte Zeiten für Influencer! Seit einiger Zeit hagelt es Abmahnungen wegen unerlaubter Werbung auf Instagram. Auch Moderatorin Cathy Hummels hat’s erwischt. Die Fußballgattin muss sich jetzt vor dem Münchner Landgericht verantworten. Der Vorwurf: Hummels habe auf Instagram „versteckte Werbung“ betrieben. Hätte Cathy Hummels ihre „Kaufempfehlungen“ als Werbung kennzeichnen müssen? Wen es noch erwischt hat und wie Influencer der Klagefalle entgehen können, erfahrt ihr hier!

Worum geht es im Prozess gegen Instagram-Star Cathy Hummels?

Cathy Hummels, die Ehefrau des FC Bayern-Stars Mats Hummels, hat vergangenen Montag (11. Februar 2019) ihren ersten Prozesstag vor dem Münchner Landgericht hinter sich gebracht. Der umstrittene „Verband Sozialer Wettbewerb“ (VSW) hatte die Moderatorin wegen unerlaubter Werbung auf Instagram verklagt. Es ist kein Geheimnis, dass Cathy Hummels Werbeverträge mit mehreren Modefirmen hat. Diese Beiträge wurden von der Moderatorin jedoch immer als „bezahlte Partnerschaft“ gekennzeichnet. In 15 von Hummels Instagram-Posts fehlen diese Kennzeichnungen allerdings. Im Fokus des Prozesses steht unter anderem die Frage. wo auf Instagram die Grenze zwischen einem persönlichen Tipp und Werbung verläuft und ob Prominente überhaupt Produkte oder Dienstleistungen aus freien Stücken empfehlen dürfen, ohne dabei eine Klage zu riskieren. Gegenüber „Bild“ veröffentlichte Cathy Hummels Anwalt, Christian-Oliver Moser, nun folgendes Statement: „In diesem Streit geht es um die Kennzeichnungspflicht. Von dem Verband wird gefordert, dass meine Mandantin für den Fall, dass sie Produkte auf ihrer Instagram-Seite markiert, das Posting auch als Werbung kennzeichnet.

Cathy Hummels wehrt sich gegen den Vorwurf unerlaubter Werbung auf Instagram

Die Gattin von Star-Kicker Mats Hummels sieht ihre Instagram-Postings jedoch nicht als „Werbung“. „Ich verlinke das, weil mich Follower fragen, woher ich das habe. Wenn es Werbung wäre, würde ich es kennzeichnen“, so Cathy Hummels. Das Anheuern bezahlter Influencer ist heutzutage ein übliches Marketinginstrument, daher stellt sich die Frage, ob die 31-jährige Moderatorin für ihre Posts eine Gegenleistung erhalten hat. Mats Hummels Ehefrau streitet dies ab. Im Prozess betonte sie immer wieder, es bestehe weder ein Werbevertrag noch bekomme sie diese Produkte geschenkt. „Ich bin mir keiner Schuld bewusst“, hieß es von Cathy Hummels, nach der Verhandlung. Laut „BR24“ ließ auch die Vorsitzende Richterin durchblicken, dass sie Zweifel an der Argumentation der Kläger hegt. In traditionellen Medien seien Hinweise auf Produkte erlaubt und den Followern müsse klar sein, dass es sich bei Hummels‘ Instagram-Seite um einen kommerziellen Account und keine private Aktivität handle. „Dass Frau Hummels – bei aller Liebe – nicht mit 465.000 Menschen auf der Welt befreundet sein kann, ist ziemlich klar“, so die Richterin. Das abschließende Urteil wird frühestens am 29. April 2019 erwartet.

Auch Influencerin Pamela Reif hat Ärger mit dem VSW

Neben Cathy Hummels hat der umstrittene Verein „VSW“ noch viele weitere Influencer verklagt. Unter anderem das bekannte Fitness-Model Pamela Reif. Medienberichten zufolge, musste sich die Vier-Millionen-Abonnenten-schwere Influencerin am Donnerstag, dem 24. Januar 2019, vor dem Landgericht Karlsruhe verantworten. Auch der 23-jährigen „Fitness-Queen“ wird vorgeworfen werbliche Posts nicht ausreichend gekennzeichnet zu haben. So heißt es in der Klageschrift: „Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. verlangt von der Beklagten, Werbung für diverse Produkte bzw. Marken in sozialen Medien zu unterlassen, sofern diese dort nicht ausdrücklich als Werbung gekennzeichnet ist.“ Eine Unterlassungsverfügung gegen Pamela Reif wurde bereits erlassen. Ob Pamela Reif ihre Postings nun zum Verhängnis werden, bleibt abzuwarten. Das Urteil wird im Frühjahr 2019 erwartet.

Werbung auf Instagram: Was dürfen Influencer wie Cathy Hummels, Pamela Reif & Co.?

Inzwischen sieht man unter jedem zweiten Influencer-Beitrag die Hashtags #Anzeige oder #Werbung. Der Grund: Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) mahnt Nutzer ab, die ohne ausreichende Kennzeichnung für Produkte werben. Denn: Wer andere mit seinen Postings dazu bringt, Produkte zu kaufen, der „wirbt“ auch für diese Produkte. Selbst wenn Influencer mit dem Bild kein Geld verdienen. Vor allem bei Accountgrößen von mehr als 50.000 Followern kann leicht der Eindruck „kommerzieller“ Postings entstehen. So auch im Fall von Mats Hummels Ehefrau Cathy oder dem Model Pamela Reif. Weil es nach wie vor keine gerichtliche Entscheidung zur Werbekennzeichnung auf Social Media gibt, gilt die Empfehlung: „Alles, was aktiv verlinkt wird, ist vorsorglich zu kennzeichnen.“ Laut dem Leitfaden der Landesmedienanstalten müssen die Kennzeichnungen schnell und deutlich erkennbar sein, bei Texten oder Instagram-Bildunterschriften direkt am Textbeginn und nicht versteckt in den Hashtags. Begriffe wie „Enthält bezahlte Promotion“ oder „Bezahlte Partnerschaft mit…“ reichen nicht aus. Auch englische Begriffe wie „ad“ oder „sponsored by“ sind für deutsche Accounts unzureichend. Genehmigt sind nur die Wörter „Werbung“ und „Anzeige“.
Wer also auf Youtube, Instagram, Facebook oder Blogs gewerblich postet, sollte folgende Beiträge unbedingt kennzeichnen:
Beiträge (Fotos, Videos oder Texte), die gegen eine Gegenleistung* veröffentlicht werden
Beiträge, in denen eigene Marken oder Produkte zu sehen sind oder genannt werden
Beiträge, in denen Links eingebaut sind, für die die postende Person Geld bekommt
Beiträge, in denen ein Influencer Rabattcodes herausgibt
*Die Gegenleistung muss übrigens kein Geld sein, dazu zählen auch: Gratis zugesandte Produkte, gesponserte Hotelübernachtungen oder eine Einladung zu einem Event.
Nicht gekennzeichnet werden müssen hingegen:
× Verlinkungen auf Freunde sowie eigene Produkte
× Hashtags, in denen Freunde, eigene Produkte, Firmen oder Dienstleistungen genannt werden
× Beiträge, in denen Produkte, Marken, Dienstleistungen oder Ähnliches ohne „kommerziellen Anreiz Dritter“ genannt, gezeigt oder verlinkt werden
Hier der Link zum offiziellen Leitfaden.

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