StartLifestyle & TrendsGerichtsurteil: Hundesalsons in NRW dürfen im Lockdown öffnen

Gerichtsurteil: Hundesalsons in NRW dürfen im Lockdown öffnen

Gerichtsurteil: Hundesalsons in NRW dürfen auch im Lockdown öffnen

Zwar bleiben Friseure im Lockdown weiterhin geschlossen, doch Hundesalons dürfen offenbar bald wieder öffnen. Das entschied nun das Verwaltungsgericht Münster im Eilverfahren, nachdem eine Emsdettener Hundefriseurin erfolgreich gegen die Schließung ihres Salons geklagt hat. Alle Details darüber gibt’s oben im Video!

Neuer Beschluss besagt: Hundefriseure in NRW dürfen öffnen

Während wir Menschen noch auf YouTube-Tutorials und den mutigen Griff zur Schere setzen oder alternativ die etwas ungeordnete Haarpracht in Kauf nehmen müssen, gibt es für unsere Vierbeiner jetzt gute Neuigkeiten: Hundefriseure in NRW dürfen wieder eröffnen. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden. Ursprung dieses Beschlusses ist der Eilantrag einer Hundefriseurin aus Emsdetten. Nachdem ihr die Stadt mitgeteilt hatte, ihren Salon aufgrund des zweiten Lockdowns schließen zu müssen, wandte sich die Frau „mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung an das Verwaltungsgericht Münster“, wie es in einer Pressemitteilung des Gerichts heißt.

Die Dienstleistung der Hundefriseure verstößt nicht gegen die Corona-Schutzverordnung

Grund für die Entscheidung des Gerichts ist, dass die Dienstleistung der Hundefriseurin nicht durch die Corona-Schutzverordnung vom 07. Januar 2021 verboten sei, da der Mindestabstand zum Kunden von 1,5 Metern eingehalten werden könne. Dies geschehe, indem die Übergabe des Hundes an der Tür erfolgt, wobei ein Abstand von 1,5 Metern zum Kunden gewahrt werde. Bei der Bezahlung begegnen sich die Kunden nicht, da das Geld in einer Dose, die sich auf einer Bank vor dem Haus befindet, verstaut werde.

Offenbar ein weiteres Argument: Reinigungen, Kfz-Werkstätten und Autovermietungen, beziehungsweise Handwerks- und Dienstleistungseinrichtungen, sind nach wie vor geöffnet. Auch die Salonbesitzerin biete mit ihrer Tätigkeit eine solche „Dienst- bzw. Handwerksleistungen an“. Rechtskräftig ist der Beschluss allerdings noch nicht.

Hundefriseure in NRW dürfen also wieder eröffnen. Friseursalons für uns Menschen haben weiterhin geschlossen. Aber: Darf der Friseur eigentlich zu mir nach Hause kommen? Diese Frage, die ihr euch vielleicht auch schon mal gestellt habt, beantworten wir im unten stehenden Video!

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