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Kindernamen: So darf man seinen Nachwuchs nicht nennen

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Die Suche nach dem perfekten Vornamen für den Nachwuchs kann für werdende Eltern zu einer echten Herausforderung werden. Besonders, wenn sie nach etwas Einzigartigem und Besonderem streben. Doch Vorsicht ist geboten, denn nicht jeder Name, der kreativ und außergewöhnlich klingt, ist auch in Deutschland erlaubt.

Die Rolle des Standesamtes bei der Namenswahl

In Deutschland ist es das Standesamt, das das letzte Wort bei der Namensgebung hat. Die Regeln sind klar: Der Vorname muss als solcher erkennbar sein und darf das Wohl des Kindes nicht gefährden. Das mag erst einmal einfach klingen, doch einige Eltern stoßen mit ihren originellen Ideen auf Grenzen.

Wer seinem Kind einen außergewöhnlichen Namen geben will, muss aufpassen, denn es gibt einige, die in Deutschland verboten sind.

Verbotene Namen: Von Superhelden und Marken

Kindernamen sind ein Spiegel der Gesellschaft und der Zeit, in der wir leben. So ist es nicht verwunderlich, dass Eltern von der Popkultur oder Marken inspiriert werden. Aber genau hier ziehen deutsche Standesämter die Linie.

Das Standesamt entscheidet, ob der Name zugelassen wird oder nicht.

Ein Name wie Superman mag zwar für Comic-Fans eine Hommage an ihren Lieblingshelden sein, doch das Standesamt wird diesen Namen wahrscheinlich ablehnen. Ähnlich verhält es sich mit Namen wie Gucci, die direkt mit einer bekannten Marke assoziiert werden können.

Wenn Namen zu Begriffen werden

Manche Eltern ziehen es in Betracht, ihrem Kind einen Namen zu geben, der eher einem allgemeinen Begriff gleicht. Namen wie Junge oder Störenfried fallen in diese Kategorie. Sie sind nicht nur ungewöhnlich, sondern könnten auch zu Spott oder Missverständnissen führen.

Der Vornahme muss erkennbar sein und das Wohl des Kindes darf nicht gefährdet werden.

Ein weiteres Beispiel für abgelehnte Namen sind Waldmeister und Judas. Während der eine eher an ein Kraut oder eine Süßigkeit erinnert, ist der andere historisch belastet und könnte für das Kind zur Bürde werden.

Was ist erlaubt? Tipps für die Namenswahl

Die gute Nachricht ist, dass es trotz der Einschränkungen immer noch eine riesige Auswahl an Namen gibt, die sowohl einzigartig als auch erlaubt sind. Der Schlüssel liegt in der Kreativität innerhalb der gegebenen Grenzen. Hier einige Tipps:

  • Recherchiert die Bedeutung hinter dem Namen, um unerwünschte Assoziationen zu vermeiden.
  • Überlegt, wie der Name im Alltag funktionieren würde – kann er leicht ausgesprochen und geschrieben werden?
  • Denkt an die Zukunft des Kindes – wie wird der Name in der Schule oder im Berufsleben ankommen?

Letztendlich ist die Namenswahl eine sehr persönliche Entscheidung, die mit Bedacht getroffen werden sollte. Es geht darum, einen Namen zu finden, der nicht nur gefällt, sondern auch das Kind durchs Leben begleitet, ohne ihm Steine in den Weg zu legen.

Und wenn ihr euch unsicher seid, ob eure Wahl akzeptiert wird, könnt ihr euch immer an das Standesamt wenden und vorab nachfragen. So wird die Namensgebung zu einer sicheren Sache – für euch und euer Kind.

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